Sicherheitsprüfung
Wir bekleben Ihr Heck hinten links:
Bei der Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung werden
- Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtung,
- Lenkung,
- Reifen, Räder und
- Bremsanlage überprüft!
Fahrtenschreiberprüfung (§ 57 b StVZO)
Wir sind anerkannte Werkstätte zur Durchführung der Prüfung von Fahrtschreiber und Kontrollgeräten nach § 57 b Abs. 3 StVZO. Wir bieten:
- Beratung zur erforderlichen Prüfung
- Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung mindestens alle 2 Jahre, nach Einbau oder Repearatur oder nach Änderung des amtlichen Kennzeichens.
UVV Prüfungen
Untersuchung nach Unfall-Verhütungs-Vorschriften.