Gesetzliche Untersuchungen

Sicherheitsprüfung

Wir bekleben Ihr Heck hinten links:
Bei der Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung werden

  • Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtung,
  • Lenkung,
  • Reifen, Räder und
  • Bremsanlage überprüft!

Fahrtenschreiberprüfung (§ 57 b StVZO)

Wir sind anerkannte Werkstätte zur Durchführung der Prüfung von Fahrtschreiber und Kontrollgeräten nach § 57 b Abs. 3 StVZO. Wir bieten:

  • Beratung zur erforderlichen Prüfung
  • Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung mindestens alle 2 Jahre, nach Einbau oder Repearatur oder nach Änderung des amtlichen Kennzeichens.

UVV Prüfungen

Untersuchung nach Unfall-Verhütungs-Vorschriften.